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Die Frage, welche Kosten einer Rehabilitation übernommen werden, kann nicht pauschal beantwortet werden. In der Regel tragen die Rehabilitationsträger, die für die Kostenübernahme zuständig sind, die Kosten aller als notwendig anerkannten Rehabilitationsmaßnahmen, wobei eventuell ein finanzieller Eigenanteil des Patienten verbleibt. Je nach Träger und individuellem Fall werden auch die Kosten für ergänzende Maßnahmen wie etwa Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe während einer Rehamaßnahme anteilig oder komplett übernommen.
Das Neunte Sozialgesetzbuch unterteilt in Kapitel 4 bis 7 die möglichen Leistungen zur Rehabilitation, bei denen Kosten ganz oder teilweise übernommen werden, in:
Die hier aufgeführten Bereiche zeigen, dass die Kostenübernahme sehr verschiedene Maßnahmen betreffen kann. Sie kann von der Kostenübernahme für Therapien durch Ärzte oder Psychologen über Arznei- und Verbandmitteln in der medizinischen Rehabilitation bis zur Kostenübernahme bei beruflicher Weiterbildung behinderter Menschen oder als Hilfe für den Lebensunterhalt reichen.
Bei der medizinischen Rehabilitation übernimmt beispielsweise die Krankenkasse in der Regel die Kosten für die medizinisch notwendigen Rehamaßnahmen sowie für Unterkunft und Verpflegung bei einem stationären Aufenthalt in einer Rehaklinik. Versicherte müssen meist einen Eigenanteil an den Kosten der Rehabilitation leisten. Er liegt in der Regel bei ca. zehn Euro pro Tag.
Abhängig vom konkreten Fall übernehmen Rehabilitationsträger auch weitere mit der Rehabilitation in Verbindung stehende Kosten. Zu ihnen können Kosten für Kinderbetreuung und Haushaltshilfe gehören, aber auch Reisekosten, Kosten für Patientenschulungen oder für eine Kur ergänzende Rehasportmaßnahmen.
Ansgar Sadeghi
06.02.12